Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Vermietung von Luftreinigungsgeräten
Stand: August 2026
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Mietverträge über Luftreinigungsgeräte zwischen
[Firmenname / Name des Vermieters]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]
Deutschland
– nachfolgend „Vermieter“ – und dem jeweiligen Kunden – nachfolgend „Mieter“.
1.2 Die Vermietung erfolgt sowohl an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
1.3 Gegenstand der Vermietung sind insbesondere Luftreinigungsgeräte des Typs Trotec TAC V+ einschließlich des jeweils mitvermieteten Zubehörs.
1.4 Abweichende Geschäftsbedingungen des Mieters werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
1.5 Gegenüber Verbrauchern gelten zwingende gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften unabhängig von diesen AGB.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Der Vermieter überlässt dem Mieter das jeweils gebuchte Luftreinigungsgerät für den vereinbarten Zeitraum zur vorübergehenden Nutzung.
2.2 Art, Anzahl, Mietzeitraum, Mietpreis sowie gegebenenfalls vereinbarte Liefer- und Abholleistungen ergeben sich aus der Buchungsbestätigung bzw. dem Mietvertrag.
2.3 Der Vermieter ist berechtigt, im Einzelfall ein technisch gleichwertiges oder höherwertiges Gerät bereitzustellen, sofern das ursprünglich gebuchte Gerät aus technischen, organisatorischen oder sonstigen vom Vermieter nicht zu vertretenden Gründen nicht verfügbar ist und dem Mieter hierdurch keine wesentlichen Nachteile entstehen.
2.4 Ein Anspruch auf ein bestimmtes Einzelgerät oder eine bestimmte Seriennummer besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
3. Vertragsschluss und Buchung
3.1 Die Darstellung der Mietgeräte auf der Website stellt grundsätzlich kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mietvertrags dar.
3.2 Durch Absenden einer Buchung gibt der Mieter ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mietvertrags ab.
3.3 Der Mietvertrag kommt zustande, sobald der Vermieter die Buchung ausdrücklich bestätigt oder das Mietgerät zur Abholung bzw. Lieferung bereitstellt.
3.4 Der Mieter erhält die Buchungsbestätigung und die wesentlichen Vertragsinformationen in Textform, insbesondere per E-Mail.
3.5 Bei einer Online-Buchung erhält der Mieter vor Abgabe seiner verbindlichen Buchung die Möglichkeit, seine Eingaben zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.
4. Mietdauer
4.1 Die Mietdauer richtet sich nach dem bei der Buchung vereinbarten Zeitraum.
4.2 Die Mietzeit beginnt mit der vereinbarten Übergabe bzw. Bereitstellung des Mietgeräts und endet mit der vereinbarten Rückgabe bzw. der tatsächlichen Rücknahme durch den Vermieter.
4.3 Es besteht keine Mindestmietdauer.
4.4 Eine Verlängerung der Mietdauer ist nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters möglich.
4.5 Eine eigenmächtige Verlängerung der Mietdauer ist nicht zulässig.
4.6 Benötigt der Mieter das Gerät über den vereinbarten Rückgabezeitpunkt hinaus, hat er den Vermieter rechtzeitig vor Ablauf der Mietzeit zu kontaktieren. Eine Verlängerung wird erst durch Bestätigung des Vermieters wirksam.
5. Mietpreise
5.1 Für einen Trotec TAC V+ gelten, sofern im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart wurde, folgende Mietpreise:
- 1. Miettag: 99,00 €
- 2. Miettag: 99,00 €
- 3. Miettag: 99,00 €
- ab dem 4. Miettag: 75,00 € je weiterem Miettag
5.2 Die jeweils gültigen Preise werden dem Mieter vor Abschluss der Buchung angezeigt.
5.3 Gegenüber Verbrauchern werden die Preise als Gesamtpreise einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben.
5.4 Gegenüber Unternehmern kann die Umsatzsteuer entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesondert ausgewiesen werden.
5.5 Für eine Verlängerung der Mietdauer gelten die zum Zeitpunkt der Verlängerung vereinbarten bzw. bestätigten Preise.
6. Lieferung und Abholung
6.1 Das Mietgerät kann nach Vereinbarung beim Vermieter abgeholt oder durch den Vermieter bzw. einen beauftragten Dienstleister geliefert werden.
6.2 Für die Lieferung wird eine Gebühr von 0,85 € je gefahrenem Kilometer berechnet.
6.3 Maßgeblich für die Berechnung ist die tatsächlich erforderliche Fahrstrecke zwischen dem Standort des Vermieters und der vereinbarten Lieferadresse.
6.4 Die konkrete Liefergebühr wird dem Mieter vor Abschluss der Buchung angezeigt bzw. in der Buchungsbestätigung ausgewiesen.
6.5 Sofern eine Abholung des Mietgeräts durch den Vermieter vereinbart wird, kann hierfür ebenfalls eine Gebühr von 0,85 € je gefahrenem Kilometer berechnet werden, sofern dies bei der Buchung entsprechend ausgewiesen wurde.
6.6 Die Berechnung der Liefer- bzw. Abholkosten erfolgt unabhängig vom Mietpreis.
6.7 Der Mieter hat sicherzustellen, dass die angegebene Lieferadresse erreichbar ist und eine ordnungsgemäße Übergabe ermöglicht wird.
6.8 Kann eine vereinbarte Lieferung oder Abholung aufgrund eines vom Mieter zu vertretenden Umstands nicht durchgeführt werden, können die hierdurch tatsächlich entstandenen und angemessenen zusätzlichen Kosten berechnet werden.
7. Übergabe und Zustand des Mietgeräts
7.1 Der Vermieter übergibt das Mietgerät grundsätzlich in einem technisch funktionsfähigen und für den vereinbarten Gebrauch geeigneten Zustand.
7.2 Der Zustand des Mietgeräts kann bei Übergabe durch den Vermieter dokumentiert werden. Die Dokumentation kann insbesondere durch Fotos, Videos oder ein Übergabeprotokoll erfolgen.
7.3 Der Mieter ist verpflichtet, das Mietgerät bei Übergabe bzw. Erhalt unverzüglich auf äußerlich erkennbare Beschädigungen, fehlende Zubehörteile und sonstige offensichtliche Auffälligkeiten zu überprüfen.
7.4 Bereits bei Übergabe erkennbare Beschädigungen oder Auffälligkeiten sind vom Mieter möglichst durch Fotos oder Videos zu dokumentieren und dem Vermieter vor der ersten Verwendung des Mietgeräts, spätestens jedoch unverzüglich nach Erhalt, mitzuteilen.
7.5 Der Mieter soll insbesondere den Zustand des Gehäuses, Bedienfelds, Kabels, Steckers, der Rollen sowie der äußerlich zugänglichen Komponenten überprüfen.
7.6 Unterlässt der Mieter die Mitteilung eines bei Übergabe erkennbaren Mangels, kann dies bei der späteren Prüfung des Gerätezustands berücksichtigt werden. Die gesetzlichen Rechte des Mieters bleiben unberührt.
8. Nutzung des Mietgeräts
8.1 Der Mieter darf das Mietgerät ausschließlich bestimmungsgemäß und entsprechend der Bedienungsanleitung des Herstellers verwenden.
8.2 Der Mieter hat sämtliche Sicherheits-, Bedienungs- und Nutzungshinweise des Herstellers zu beachten.
8.3 Das Mietgerät darf nicht technisch verändert, geöffnet, umgebaut oder eigenmächtig repariert werden.
8.4 Reparaturen oder technische Eingriffe dürfen ausschließlich durch den Vermieter oder einen vom Vermieter beauftragten bzw. autorisierten Fachbetrieb durchgeführt werden.
8.5 Eine Weitervermietung oder sonstige entgeltliche Überlassung an Dritte ist nicht gestattet.
8.6 Eine unentgeltliche Überlassung an Dritte ist nur zulässig, wenn der Mieter weiterhin für die ordnungsgemäße Behandlung und Rückgabe des Mietgeräts verantwortlich bleibt.
8.7 Der Mieter darf das Mietgerät nicht an einen anderen Einsatzort verbringen, wenn dadurch eine erhöhte Gefahr für Beschädigung oder Verlust entsteht oder der Vermieter dies ausdrücklich untersagt hat.
9. Pflege und Reinigung während der Mietzeit
9.1 Der Mieter verpflichtet sich, das Mietgerät während der gesamten Mietzeit pfleglich zu behandeln und vor vermeidbaren Verschmutzungen und Beschädigungen zu schützen.
9.2 Die vom Hersteller und Vermieter vorgegebenen Hinweise zur Reinigung und Pflege sind einzuhalten.
9.3 Der Mieter darf keine eigenmächtigen Eingriffe an Filtern, Filtereinheiten oder anderen technischen Komponenten vornehmen, soweit dies nicht ausdrücklich durch die Bedienungsanleitung vorgesehen ist.
9.4 Verbrauchs- und Verschleißteile dürfen nur entsprechend den Vorgaben des Vermieters bzw. Herstellers behandelt oder ausgetauscht werden.
9.5 Der Mieter ist insbesondere verpflichtet, das Mietgerät vor Flüssigkeiten und sonstigen Einwirkungen zu schützen, die zu einer Beschädigung führen können.
10. Rückgabe des Mietgeräts
10.1 Der Mieter ist verpflichtet, das Mietgerät zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort zurückzugeben bzw. zur vereinbarten Abholung bereitzustellen.
10.2 Das Mietgerät ist bei Rückgabe in einem ordnungsgemäßen und äußerlich sauberen Zustand zurückzugeben.
10.3 Der Mieter hat das Mietgerät vor der Rückgabe von grobem Schmutz, Staub, Flüssigkeitsresten und sonstigen Verunreinigungen zu befreien, soweit eine solche Reinigung mit üblichen Mitteln und ohne technische Demontage möglich und zumutbar ist.
10.4 Normale Gebrauchsspuren und Verschmutzungen, die durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Mietgeräts entstehen und nicht vermeidbar sind, gelten nicht als kostenpflichtige Sonderreinigung.
11. Reinigungskosten nach Rückgabe oder Abholung
11.1 Wird das Mietgerät in einem Zustand zurückgegeben oder zur Abholung bereitgestellt, der über die normale, durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch entstehende Verschmutzung hinausgeht und eine zusätzliche Reinigung durch den Vermieter erforderlich macht, ist der Vermieter berechtigt, die hierfür tatsächlich erforderlichen und angemessenen Kosten zu berechnen.
11.2 Dies gilt insbesondere bei außergewöhnlichen Verschmutzungen, Flüssigkeitsrückständen, klebrigen oder haftenden Rückständen, starken Staub- oder Schmutzablagerungen oder sonstigen Verunreinigungen, die eine über die normale Rücknahmeprüfung hinausgehende Reinigung erforderlich machen.
11.3 Die Reinigungskosten richten sich nach dem tatsächlich erforderlichen Arbeits-, Material- und gegebenenfalls Fremdleistungsaufwand.
11.4 Soweit für bestimmte Standardfälle eine Reinigungskostenpauschale vereinbart wird, darf diese den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden erforderlichen Reinigungsaufwand nicht übersteigen.
11.5 Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Reinigungsaufwand entstanden ist.
12. Schäden und Beschädigungen
12.1 Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden am Mietgerät, die er während der Mietzeit schuldhaft verursacht.
12.2 Eine Haftung besteht insbesondere bei Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung, nicht bestimmungsgemäße Verwendung, vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung, unterlassene erforderliche Pflege oder sonstige vom Mieter zu vertretende Pflichtverletzungen verursacht werden.
12.3 Die Haftung kann auch einzelne Bauteile, Zubehörteile und technische Komponenten des Mietgeräts betreffen.
12.4 Dies gilt insbesondere für Beschädigungen an oder durch:
- Filter und Filtereinheiten
- Gehäuse
- Bedien- und Anzeigeelemente
- Kabel und Stecker
- Rollen und Räder
- Halterungen
- Abdeckungen
- sonstiges Zubehör
- sonstige zum Mietgerät gehörende Komponenten
12.5 Wird beispielsweise ein Filter aufgrund einer vom Mieter zu vertretenden unsachgemäßen Behandlung beschädigt oder unbrauchbar, kann der Vermieter die zur Wiederherstellung des vertragsgemäßen Zustands erforderlichen und angemessenen Kosten verlangen.
12.6 Erstattungsfähig können insbesondere angemessene Kosten für Ersatzteile, Reparatur, Arbeitszeit, Reinigung, Prüfung und erforderlichen Transport sein.
12.7 Der Mieter haftet nicht für gewöhnliche Abnutzung oder Schäden, die allein durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Mietgeräts entstehen.
12.8 Bei der Schadensberechnung werden Alter, Zustand und gewöhnliche Abnutzung des Mietgeräts bzw. des beschädigten Bauteils angemessen berücksichtigt.
12.9 Bei der Beschädigung eines einzelnen Bauteils besteht grundsätzlich nur ein Anspruch auf Ersatz des tatsächlich erforderlichen Schadens. Der Mieter muss daher nicht automatisch den vollständigen Neuwert des gesamten Mietgeräts ersetzen, wenn lediglich ein einzelnes Bauteil beschädigt wurde.
12.10 Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ihn kein Verschulden trifft oder dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
13. Verlust und Diebstahl
13.1 Der Mieter hat das Mietgerät während der Mietzeit gegen Verlust, Diebstahl und unbefugte Nutzung zu sichern.
13.2 Ein Verlust oder Diebstahl ist dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
13.3 Bei Diebstahl ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich Anzeige bei der zuständigen Polizeibehörde zu erstatten und dem Vermieter auf Verlangen das Aktenzeichen bzw. eine Kopie der Anzeige mitzuteilen.
13.4 Für einen Verlust oder Diebstahl haftet der Mieter nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit er den Verlust bzw. Diebstahl zu vertreten hat.
13.5 Bei einem vom Mieter zu vertretenden vollständigen Verlust kann der Vermieter Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens verlangen. Alter, Zustand, Restwert und gewöhnliche Abnutzung werden bei der Schadensberechnung angemessen berücksichtigt.
14. Technische Störungen und Mängel
14.1 Treten während der Mietzeit technische Störungen, Fehlermeldungen oder sonstige Funktionsbeeinträchtigungen auf, hat der Mieter den Vermieter unverzüglich zu informieren.
14.2 Der Mieter darf technische Reparaturen nicht eigenständig oder durch Dritte durchführen lassen, sofern dies nicht ausdrücklich vom Vermieter genehmigt wurde.
14.3 Der Vermieter wird nach Eingang der Mängelmeldung prüfen, welche Maßnahmen zur Wiederherstellung der vertragsgemäßen Nutzung erforderlich sind.
14.4 Bei einer erkennbaren Gefahr einer weiteren Beschädigung ist das Mietgerät bis zur Klärung nach Möglichkeit außer Betrieb zu nehmen.
14.5 Die gesetzlichen Rechte des Mieters bei Mängeln bleiben unberührt.
15. Rückgabeverspätung
15.1 Gibt der Mieter das Mietgerät nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurück bzw. stellt es nicht zur vereinbarten Abholung bereit, hat er den Vermieter unverzüglich zu informieren.
15.2 Für eine vom Mieter zu vertretende verspätete Rückgabe können die vereinbarten Mietkosten für die zusätzliche Nutzungsdauer nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften berechnet werden.
15.3 Darüber hinaus können weitere tatsächlich entstandene und gesetzlich ersatzfähige Schäden geltend gemacht werden, insbesondere wenn das Mietgerät aufgrund der verspäteten Rückgabe nicht für eine bereits bestätigte Anschlussbuchung zur Verfügung steht.
15.4 Eine eigenmächtige Verlängerung der Mietdauer begründet keinen Anspruch des Mieters auf eine weitere Nutzung des Mietgeräts.
16. Keine Kaution
16.1 Für die Anmietung wird grundsätzlich keine Kaution erhoben.
16.2 Die fehlende Kaution lässt die gesetzlichen Ansprüche des Vermieters wegen berechtigter Forderungen aus dem Mietverhältnis unberührt.
16.3 Nachträglich festgestellte und vom Mieter zu vertretende Schäden, außergewöhnliche Reinigungskosten, fehlendes Zubehör, Verlust oder sonstige berechtigte Forderungen können nach Beendigung der Mietzeit gesondert in Rechnung gestellt werden.
17. Nachträgliche Rechnungen und Zahlungsfrist
17.1 Nach Rückgabe oder Abholung des Mietgeräts ist der Vermieter berechtigt, den Zustand des Geräts zu überprüfen.
17.2 Werden hierbei berechtigte und vom Mieter zu vertretende Kosten festgestellt, können diese nachträglich gesondert in Rechnung gestellt werden.
17.3 Dies betrifft insbesondere:
- Beschädigungen
- beschädigte oder unbrauchbar gewordene Filter
- fehlendes Zubehör
- außergewöhnliche Verschmutzungen
- erforderliche Sonderreinigung
- Verlust des Mietgeräts
- vom Mieter zu vertretende verspätete Rückgabe
17.4 Die Rechnung enthält eine nachvollziehbare Beschreibung des jeweiligen Grundes und, soweit erforderlich, der zugrunde liegenden Kosten.
17.5 Nachträgliche Rechnungen sind, sofern auf der Rechnung nichts Abweichendes angegeben ist, innerhalb von 2 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.
17.6 Die kurze Zahlungsfrist berührt nicht das Recht des Mieters, begründete Einwendungen gegen eine Rechnung geltend zu machen.
17.7 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Vermieter kann insbesondere gesetzliche Verzugszinsen und weitere gesetzlich ersatzfähige Verzugsschäden verlangen.
18. Stornierung durch den Mieter
18.1 Eine freiwillige Stornierung einer Buchung durch den Mieter ist bis 6 Stunden nach Eingang der Buchungsbestätigung möglich.
18.2 Die Stornierung muss innerhalb dieses Zeitraums in Textform, insbesondere per E-Mail, beim Vermieter eingehen.
18.3 Nach Ablauf der 6-Stunden-Frist ist eine freiwillige Stornierung grundsätzlich ausgeschlossen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
18.4 Diese freiwillige Stornierungsregelung gilt nicht anstelle eines gesetzlich bestehenden Widerrufsrechts.
18.5 Gesetzliche Widerrufsrechte von Verbrauchern bleiben vollständig unberührt.
18.6 Soweit einem Verbraucher bei einem Fernabsatzvertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, kann dieses unabhängig von der freiwilligen 6-Stunden-Stornierungsfrist innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist ausgeübt werden.
18.7 Im Falle eines wirksamen gesetzlichen Widerrufs gelten ausschließlich die gesetzlichen Regelungen über den Widerruf und dessen Rechtsfolgen.
19. Vorzeitige Rückgabe
19.1 Gibt der Mieter das Mietgerät vor Ablauf des vereinbarten Mietzeitraums zurück, endet die vereinbarte Mietdauer nicht automatisch vorzeitig.
19.2 Eine Erstattung bereits vereinbarter bzw. gezahlter Miettage wegen einer freiwilligen vorzeitigen Rückgabe erfolgt grundsätzlich nicht, soweit nicht gesetzlich etwas anderes vorgeschrieben ist oder der Vermieter einer vorzeitigen Beendigung ausdrücklich zustimmt.
19.3 Gesetzliche Rechte des Mieters bleiben unberührt.
20. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
20.1 Der Mieter kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen, soweit gesetzlich zulässig.
20.2 Die gesetzlichen Rechte des Mieters zur Aufrechnung und zur Ausübung von Zurückbehaltungsrechten bleiben im Übrigen unberührt.
21. Widerrufsrecht für Verbraucher
21.1 Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit dieses nicht nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen ist.
21.2 Die Einzelheiten des Widerrufsrechts ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung des Vermieters.
21.3 Die Widerrufsbelehrung einschließlich Muster-Widerrufsformular wird dem Verbraucher in der gesetzlich vorgeschriebenen Form zur Verfügung gestellt.
21.4 Soweit der Verbraucher ausdrücklich verlangt, dass die vertragliche Leistung bereits vor Ablauf einer gesetzlichen Widerrufsfrist beginnen soll, gelten die hierfür gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
21.5 Gesetzliche Regelungen über das Erlöschen des Widerrufsrechts oder über Wertersatz bleiben unberührt.
22. Haftung des Vermieters
22.1 Der Vermieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
22.2 Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Vermieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
22.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei vorsätzlichem Verhalten oder soweit zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften entgegenstehen.
22.4 Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
23. Besondere Pflichten bei der Nutzung des Luftreinigers
23.1 Der Mieter hat das Mietgerät ausschließlich entsprechend seiner bestimmungsgemäßen Verwendung und den Herstellerangaben zu betreiben.
23.2 Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass die Betriebsumgebung für das Gerät geeignet ist und die erforderlichen Sicherheitsvorgaben eingehalten werden.
23.3 Das Gerät darf nicht in einer Weise betrieben werden, die zu einer vermeidbaren Beschädigung oder übermäßigen Verschmutzung führen kann.
23.4 Das Mietgerät darf insbesondere nicht mit Flüssigkeiten in Kontakt gebracht werden.
23.5 Es dürfen keine Gegenstände in das Gerät eingeführt oder in dessen Ansaug- bzw. Ausblasbereich eingebracht werden.
23.6 Der Mieter darf keine eigenmächtigen Änderungen an den Einstellungen, der technischen Ausstattung oder den Sicherheitseinrichtungen des Mietgeräts vornehmen, soweit dies nicht durch die Bedienungsanleitung vorgesehen ist.
23.7 Bei ungewöhnlichen Geräuschen, Gerüchen, Fehlermeldungen, sichtbaren Beschädigungen oder sonstigen Auffälligkeiten ist das Gerät nach Möglichkeit außer Betrieb zu nehmen und der Vermieter unverzüglich zu informieren.
24. Dokumentation bei Übergabe und Rückgabe
24.1 Der Vermieter ist berechtigt, den Zustand des Mietgeräts bei Übergabe und Rückgabe bzw. Abholung zu dokumentieren.
24.2 Die Dokumentation kann insbesondere Fotos des Gehäuses, der Bedien- und Anzeigeelemente, der Kabel, Filterbereiche, Zubehörteile und sonstiger relevanter Komponenten umfassen.
24.3 Der Mieter ist verpflichtet, bereits bei Übergabe erkennbare Schäden oder Auffälligkeiten unverzüglich mitzuteilen und nach Möglichkeit durch Fotos oder Videos zu dokumentieren.
24.4 Die Dokumentation dient insbesondere der Feststellung des Zustands des Mietgeräts und der Abgrenzung zwischen bereits vorhandenen Schäden, normaler Abnutzung und während der Mietzeit entstandenen Schäden.
24.5 Gesetzliche Beweislastregeln bleiben unberührt.
25. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der jeweils geltenden Datenschutzerklärung des Vermieters.
Die Datenschutzerklärung ist unter folgendem Link abrufbar: /datenschutz
26. Gerichtsstand und anwendbares Recht
26.1 Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
26.2 Gegenüber Unternehmern gilt, soweit gesetzlich zulässig, als Gerichtsstand der Sitz des Vermieters.
26.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
26.4 Gegenüber Verbrauchern gilt die Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der dem Verbraucher durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates seines gewöhnlichen Aufenthalts gewährt wird.
27. Schlussbestimmungen
27.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.
27.2 An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
27.3 Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrags bedürfen der vereinbarten Form, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
Stand: August 2026